Während Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs erlaubt bleiben, ist es weiterhin verboten, den Kopierschutz zu knacken. Weitere Punkte sind Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken sowie der Versand elektronischer Kopien.
Neu sind Regelungen für noch unbekannte Nutzungsarten. Bisher durften keine Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart geschlossen werden, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab. Nun soll der Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung erhalten, wenn sein Werk in einer neuen Nutzungsart verwertet wird.
Der Novellierung war eine monatelange Diskussion mit Verbänden und Rechteinhabern vorausgegangen. Wird das Gesetz noch im Oktober veröffentlicht wird, kann es zum 1. Janaur 2008 in Kraft treten.