Recht
BGH-Urteil zu Preisangabenvorschriften in Webshops
4. Oktober 2007
Die nach der Preisangabenverordnung anzugebenden Hinweise auf den Enthalt der Umsatzsteuer im Preis sowie zu zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen in einem Webshop nicht auf der gleichen Unterseite angeboten werden, auf der auch die Ware dargestellt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 4.10.2007, Az. I ZR 143/04).