Recht und Gesetz

"Diskussion ist nicht abgeschlossen"

15. Oktober 2007
von Börsenblatt
"Auch und gerade angesichts der kontroversen Beurteilung des Romans 'Esra' druch den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der Verlag die Hoffnung, dass die Diskussion um eine der Kunsstfreiheit geschuldete kunstspezifische Bewertung dessen, was der Autor eines literarischen Werks darf, ohne mit einem Verbot belegt zu werden, durch die nun ergangene Entscheidung nicht abgeschlossen ist", heißt es in der Erklärung von Kiepenheuer & Witsch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im "Esra"-Verfahren.
Der Verlag respektiere die Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, bedauere aber zufiefst, dass damit das Erscheinen des Romans endgültig untersagt worden ist. "Der Verlag sieht es jedoch als einen wichtigen Teilerfolg an, dass die Verfassungsrichter das BGH-Urteil in einem Punkt als verfassungswidrig eingestuft haben: Die Mutter der Ex-Freundin des Autors hat keinen Unterlassungsanspruch. Die Tatsache, dass sie im Roman negativ gezeichnet sei, reiche nicht für ein Verbot des Buches. En weiterer Teilerfolg ist, dass sie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offenbar sehr knapp ausgefallen ist. Drei der Richter haben ein Sondervotum abgebeben, in dem sie das Verbot insgesamt als rechtswidrigen Eingriff in die Kunstfreiheit ablehenen entgegen der Entscheidung der Senatsmehrheit", so die Erklärung von Kiepenheuer & Witsch.