Telekommunikationsanbieter müssen Verbindungsdaten für Telefon und Internet künftig ein halbes Jahr lang speichern. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Gefahrenabwehr und die Verfolgung von Straftaten zu vereinfachen.
Ein Änderungsantrag des Rechtsausschusses, der einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für gespeicherte Daten verankern und so auch Rechteinhabern die Verfolgung von Internet-Piraterie erleichtern sollte, wurde vom Ländergremium abgelehnt zum Leidwesen der Verlage, die gehofft hatten, Unterstützung im Kampf gegen Copyrightverletzungen zu bekommen.
Provider sind zwar ab 2009 zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet. Doch der Auskunftsanspruch bleibt auf Strafverfolgungsbehörden beschränkt.