Presseschau

"Esra" und die Folgen

18. Dezember 2007
von Börsenblatt
In der "Welt" schreibt Uwe Wittstock einen Kommentar zu "Esra" und den Folgen. Auch Joachim Güntner berichtet in der "NZZ" über den ersten Fall nach "Esra".
"Allerdings wäre das ganze Verfahren ohne die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts gegen Maxim Billers Roman "Esra" gar nicht denkbar gewesen. Beide Gerichte haben die Literaturfreiheit empfindlich eingeschränkt. Nach ihrer Ansicht reicht es für das Verbot eines Buches aus, wenn nur einige wenige Leser in einer vom Autor geschilderten Figur eine reale Person wieder zu erkennen glauben und sich die reale Person durch die Darstellung in ihrer Ehre oder Intimsphäre verletzt fühlt." "Gleichwohl täuscht der Eindruck, man habe es hier bloss mit einer Marginalie der Literaturgeschichte zu tun", schreibt Joachim Günter in der "NZZ". "Die jüngsten Diskussionen um die Kunstfreiheit wie auch manche zeithistorische Debatte klingen im Streit um Lisl Urbans Buch erneut an. Zwei Monate ist es her, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht das Verbot von Maxim Billers Roman «Esra» in letzter Instanz bestätigt hat. Kritiker malten daraufhin den Teufel einer verschärften Zensur an die Wand. Die Behandlung von Frau Urbans Lebensgeschichte durch das Landgericht Leipzig kann als erste Probe auf diese Befürchtungen genommen werden. Zu unserer Beruhigung lautet das Ergebnis: Justitia bleibt bei ihrem alten Kurs, den Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht von Fall zu Fall mit Augenmass auszubalancieren."