Recht und Gesetz

Urteil zugunsten der Kunstfreiheit

18. Dezember 2007
von Börsenblatt
Die im Leipziger Dingsda-Verlag erschienene Autobiografie von Lisl Urban darf ohne Änderungen vertrieben werden. Das Landgericht Leipzig hat eine Klage des 92 Jahre alten damaligen Geliebten von Urban zurückgewiesen.
Liebesbeziehung der Autorin Lisl Urban und Erich S. liegt 65 Jahre zurück. Erich S. sah sich in der Figur des „Hauptmanns Eike“ in einer ehrverletzenden Weise dargestellt. Dies treffe nicht zu, argumentierten die Richter. Im Gegenteil: Die Autorin habe ihrem einstigen Liebhaber in ihren Memoiren einen fiktiven Namen gegeben und ein positives Bild von ihm gezeichnet.