Recht

Aktivitäten der Rechtsabteilung des Börsenvereins gegen Massenabmahnungen

20. Dezember 2007
von Börsenblatt
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins nimmt Stellung zur jüngsten Abmahnwelle gegen Online-Buchhändler.
Der Börsenverein hat seine Aktivitäten gegen so genannte Massenabmahnungen verstärkt, die in letzter Zeit im Urheberrechts- wie auch im Preisbindungsbereich aufgetreten sind. Zu diesem Zweck wurde vom Börsenverein ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem ein führender Fachjurist die juristische Situation eingehend prüft. Auch befindet sich der Börsenverein bereits in Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium, um die Chancen für eine Änderung der Zivilprozessordnung auszuloten, mit der das fragliche Verfahren besser vor Missbrauch durch bestimmte Anwälte gesichert werden kann. Zugleich gibt es erste Gerichtsentscheidungen im Wettbewerbsrecht, in denen offensichtlich von einem Gebühreninteresse gesteuerte massenhafte Abmahnungen auch dann als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden, wenn seitens der Abgemahnten tatsächlich ein (geringfügiger) Gesetzesbruch vorlag. Das trifft möglicherweise – soweit sich der seit einer Woche bekannte Sachverhalt überhaupt schon beurteilen lässt – auf die Fälle von Abmahnungen von Online-Gebrauchtbuchhändlern zu, die Bücher zum Verkauf angeboten haben, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) stehen. Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang rät den betroffenen Anbietern: „Die Antiquare, die abgemahnt worden sind, sollten sich vernetzen und gemeinsam versuchen, über ein Musterverfahren von der Pflicht zur Zahlung der Abmahngebühren loszukommen.“ Das rät auch der von Booklooker eingeschaltete Rechtsanwalt. Die geforderten Unterlassungserklärungen sollten, so Sprang, auf keinen Fall ungeprüft unterzeichnet werden, trotz der Versicherung der für eine Bonner Buchhandlung tätig gewordenen Rechtsanwältin Christine Ehrhardt gegenüber dem Börsenverein, die Unterzeichner einer Unterlassungserklärung nicht weiter zu belangen. Ehrhardt hatte in einer E-Mail an den Börsenverein weiter geäußert: „Es ist erschütternd, welchem Unrechtsbewusstsein man sich gegenübersieht. Nur einige wenige Buchhändler haben sich hinsichtlich des abgemahnten Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz einsichtig gezeigt. Die Reaktionen bestanden meist aus Beschimpfungen und Unterstellungen. Dabei wurde uns unterstellt, es gehe lediglich um ein Gebührenerzielungsinteresse. Dies ist nicht der Fall. Keinem der einsichtigen Betroffenen wurde nach Vorlage der Unterlassungserklärung eine Kostennote übersandt. Diese Kosten hat alleine meine Mandantschaft getragen.“ Dazu Börsenvereins-Justiziar Sprang: „Auch wenn die betroffenen Antiquare einen eindeutigen Rechtsverstoß begangen haben, ist die verwendete Unterlassungserklärung so formuliert, dass sie nur schwerlich unverändert unterschrieben werden kann. Insofern entkräften die jetzigen Einlassungen der Rechtsanwältin Ehrhardt noch nicht den Verdacht, dass hier nicht die Sorge um den Jugendschutz, sondern die um die Geltendmachung von Gebühren und Vertragsstrafen der treibende Faktor war.“ Unterdessen deuten sich erste Konsequenzen der Vorgänge an. Der FDP-Ortsvorstand in Overath, dem Christine Ehrhardt als Geschäftsführerin angehört, will sich heute auf einer Vorstandssitzung ein Bild über die gegen sie erhobenen Vorwürfe machen und, nach eigener Aussage, „Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Zusammensetzung des Vorstandes treffen“. Seit einigen Tagen lässt Frau Ehrhardt, wie von uns am 15. Dezember berichtet, ihre Parteiämter ruhen.