Die Vereinbarung für Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz ergänzt den internationalen Vertrag, den Subito und die Verlage schon im Juli 2006 geschlossen hatten. Dass ab Januar das neue Urheberrecht greift, dürfte die Gespräche beschleunigt haben. Der sogenannte zweite Korb, im Sommer vom Bundestag verabschiedet, regelt klar, dass der elektronische Dokumentenversand durch die Bibliotheken nur dann ohne entsprechende Lizenz erlaubt ist, wenn die Verlage kein eigenes Angebot bereithalten.
Wie beide Seiten jetzt mitteilten, macht die Einigung den Weg frei für individuelle Lizenzvereinbarungen zwischen Subito und den Wissenschaftsverlagen gestaffelt nach kommerziellen und akademischen Nutzergruppen und zunächst befristet auf fünf Jahre.