Versandbuchhandel

Änderung der Verpackungsverordnung

18. Februar 2008
von Börsenblatt
Das Bundeskabinett hat die Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen. Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen.
Dies gilt nicht nur für die Produktverpackungen, sondern auch für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss Bestandteil eines Rücknahmesystems sein. Andernfalls verhält der Händler sich wettbewerbswidrig und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Zukünftig sollen nur noch lizenzierte Verpackungen, d.h. solche für deren Entsorgung auch tatsächlich bezahlt wird, an den Kunden weitergereicht werden dürfen. Verpflichtet werden damit diejenigen Händler, die erstmalig eine Verpackung in den Verkehr bringen. Der Börsenverein ist über eine Branchenlösung mit Anbietern von Dualen Systemen in Gesprächen (vgl. Duales System Deutschland GmbH, Eko-Punkt GmbH, Interseroh AG, Landbell AG), berichtet der Sortimenter-Ausschuss heute in seinem Newsletter. Ein FAQ zum Thema Verpackungsordnung finden Sie unter folgendem Link: