Karl May

Streit um Karl May-Nachlass 2

26. März 2008
von Börsenblatt
Eine notwendige Korrektur des Börsenvereins zur Berichterstattung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ über den Streit um den Nachlass von Karl May.
In Stefan Lockes Artikel "Unter Geiern. Der Nachlass von Karl May steht zum Verkauf, aber der Preis bleibt strittig. Jetzt droht dem einzigartigen Archiv die Versteigerung“ in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 23. März 2008 (Nr. 12, S. 60) wird der Eindruck erweckt, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels habe in irgendeiner Form Anteil an einer Schätzung des Verkaufswerts des im Besitz des Bamberger Verlegers Lothar Schmid befindlichen Karl May-Nachlass-Materials. Wörtlich heißt es bei Locke: "Schmid untermauert seine Forderung nach 15 Millionen mit Gutachten des Verbandes Deutscher Antiquare und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. 'Daran ist nicht zu rütteln.’“ Diese Darstellung führt den Leser in die Irre. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins, dessen langjähriges Mitglied Schmids Verlag ist, hat im betreffenden Zusammenhang lediglich juristische Detailfragen hinsichtlich des Schätzsystems begutachtet. "Der Börsenverein gibt seinen Mitgliedern Auskünfte zu branchenspezifischen Rechtsfragen, erstellt aber grundsätzlich keine Wertgutachten für Archivalia oder antiquarische Bestände“, sagt Börsenvereins-Justiziar Dr. Christian Sprang.