Verlage

Eigentumsverhältnisse an Aufbau-Verlag geklärt

28. März 2008
von Börsenblatt
Nach einer 15 Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Verleger Bernd F. Lunkewitz und der Treuhandanstalt hat der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass der Aufbau-Verlag nie Volkseigentum und daher auch nie Eigentum der Treuhandanstalt war. Das meldet der Verlag. Die Investorengruppe, die den Verlag 1991 von der Treuhandanstalt gekauft hatte, konnte daher das Eigentum daran nicht erwerben. Tatsächlicher Eigentümer blieb der Kulturbund, der den Verlag 1995 rechtswirksam an den Verleger Bernd F. Lunkewitz verkauft hatte.
Wie es in der Pressemitteilung des Aufbau Verlags heißt, hat die "Treuhandanstalt dem Kulturbund e.V., der sich seit 1990 unter ihrer Zwangsverwaltung nach dem Parteiengesetz der DDR befand, den Geschäftsbetrieb Aufbau-Verlag rechtswidrig weggenommen und sich selbst als Eigentümerin bezeichnet". Die 1991 durch die Treuhandanstalt erfolgte Übertragung des Aufbau-Verlags an die BFL-Beteiligungsgesellschaft und drei weitere Investoren sei daher unrechtmäßig gewesen, die Privatisierung des ehemaligen DDR-Verlags durch die Treuhandanstalt ist gescheitert. Der gemeinnützige Verein Kulturbund, der heute noch 60.000 Mitglieder hat, war seit 1946 und über das Ende der DDR hinaus rechtmäßiger Eigentümer des Verlags. "Der Verleger Bernd F. Lunkewitz persönlich hat rechtswirksam ohne die Investorengruppe und gegen den Widerstand der Treuhandanstalt den Verlag im Jahre 1995 vom Kulturbund e. V. als dem tatsächlichen Eigentümer gekauft. Das hat der II. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) in einem Beschluss vom 3. März 2008 (Aktenzeichen II ZR 213/06) entschieden. Der BGH wies die Revision der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (früher: Treuhandanstalt) gegen das gleichlautende Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main im Rechtsstreit gegen den Verleger Bernd F. Lunkewitz (Aktenzeichen 16 U 175/05) rechtskräftig zurück. „Das ist ein in der deutschen Verlagsgeschichte bislang einmaliger Vorgang“, sagt Bernd F. Lunkewitz. „Die Verantwortlichen in der Treuhandanstalt wussten dabei von Anfang an, dass sie rechtswidrig handeln und damit auch die Existenz des Verlages gefährden. Angesichts der Entscheidung des BGH habe ich aber Vorkehrungen getroffen, um die Zukunft des Aufbau-Verlags zu sichern.“ Die Aufbau Verlagsgruppe wird die Verlagsgeschäfte weiter betreiben. Dies erklärten die Geschäftsführer Tom Erben und René Strien. Wie es in der Pressemitteilung heißt, seien die juristischen Folgen des gescheiterten Verkaufs des Aufbau-Verlags durch die Treuhandanstalt noch nicht abzusehen. "Nachdem die Rechtslage grundsätzlich festgestellt ist, werden umfangreiche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gegen die BVS erhoben." Wie die Treuhand den Berliner Aufbau-Verlag verkaufte, der gar nicht in ihrem Besitz hätte sein dürfen - Hans Leyendecker in der "SZ"