Karl May

Nach dem Scheitern der Verhandlungen um Karl Mays Nachlass

11. April 2008
von Börsenblatt
Die Verhandlungen um den Erwerb des Karl May-Nachlasses sind offenbar endgültig gescheitert. Wie geht es weiter? Ein Kommentar von Björn Biester.
Der Bamberger Karl May-Verleger Lothar Schmid hat das vorgestern veröffentlichte sächsische Angebot in Höhe von stolzen 3,5 Millionen Euro brüskiert zurückgewiesen. Es ist unwahrscheinlich, dass Sachsen noch einmal 'nachlegt'. Auch die Errichtung einer Stiftung, von Staatsministerin Eva-Maria Stange (SPD) ins Spiel gebracht, lehnt Schmid ab. Wie geht es weiter? Das ist ungewiss. Verkauf oder Versteigerung des Nachlasses, der momentan im Keller des Bamberger Verlagshauses aufbewahrt wird, stehen seit Wochen als Optionen im Raum. Spezialisierte Auktionshäuser, die eine solche anspruchsvolle Versteigerung organisieren könnten, gibt es in Deutschland mehrere. Das renommierte Unternehmen Hartung & Hartung in München, dessen 7 Millionen-Schätzung jüngst vielfach genannt wurde, wäre nur eines davon. Und vielleicht könnte eine Versteigerung des Materials – anders als nun in vielen Medienberichten dargestellt – für Sachsen der Königsweg aus der verfahrenen Lage sein. Eine öffentliche Auktion, die ja mit einer genauen Katalogisierung des Nachlasses einherginge, böte die Möglichkeit, erstmals in dem seit Jahren schwelenden und jetzt eskalierten Konflikt eine echte Marktsituation herbeizuführen. Dann könnte sich zeigen, welchen Wert Karl May tatsächlich hat. Schätzungen, das hat sich in diesem Fall deutlich gezeigt, bleiben zu abstrakt, wenn die Vergleichsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind (der von Schmid in Interviews mehrfach geäußerte Vergleich Karl Mays mit Franz Kafka und James Joyce, der die Forderung von 15 Millionen Euro rechtfertigen soll, wird als kuriose Randnote in Erinnerung bleiben). Und für den Freistaat ergäbe sich auf einer Auktion die Chance, gezielt auf besonders interessante und historisch wichtige Partien des Nachlasses zu bieten. Nicht ausgeschlossen, dass es bei entsprechender Vorbereitung gelänge, für die von Lothar Schmid jetzt als Kaufpreis zurückgewiesenen 3,5 Millionen Euro große Teile des Angebots zu erwerben. Dagegen dürfte für Schmid bereits die Aushandlung der Versteigerungsbedingungen schwierig genug werden. Ein weiteres Handicap: der Nachlass ist seit März als 'deutsches Kulturgut’ gegen eine Ausfuhr ins Ausland geschützt. Das – aus meiner Sicht: erhebliche und kaum kalkulierbare – Risiko einer Versteigerung läge allein auf der Seite des Einlieferers.