Börsenverein

»Verbindlichere Regelungen zur Finanzierung öffentlicher Bibliotheken«

24. Juli 2015
von Börsenblatt
Zum geplanten Thüringer Bibliotheksgesetz liegt jetzt eine Stellungnahme des Börsenvereins vor.
Darin heißt es: "Der Börsenverein begrüßt die Initiative des Freistaats Thüringen, ein Bibliotheksgesetz zu verabschieden. Bibliotheken nehmen einen wesentlichen Kultur- und Bildungsauftrag wahr. Die Forderung nach einer strukturierten Bibliothekslandschaft mit definierten Aufgaben, die Förderung der Zusammenarbeit der Bibliotheken untereinander sowie der Bibliotheken mit anderen Kultur- und Bildungsinstitutionen sowie eine gesicherte finanzielle Ausstattung von Bibliotheken sind auch aus Sicht der Buchbranche unterstützenswerte Anliegen." Die Belange der Buchbranche seien insbesondere durch die Ausweitung des § 12 Thüringer Pressegesetz auf digitale Pflichtexemplare im Entwurf des ThürBibRG berührt. Aus Sicht des Börsenvereins bedarf die Regelung zum digitalen Pflichtexemplar mindestens einer Ergänzung in der Gesetzesbegründung, die sich auf das Verfahren der Ablieferung sowie die Art der Zugänglichmachung/Nutzung bezieht. Grundsätzlich wünschenswert in einem Bibliotheksgesetz wären auch aus Sicht des Börsenvereins verbindlichere Regelungen zur Finanzierung öffentlicher Bibliotheken, wie sie auch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ empfohlen hat. Die komplette Stellungnahme ist diesem Artikel als PDF angehängt.