Persönlichkeitsrecht

Kein Schadensersatz in Sachen "Esra"

24. Juli 2015
von Börsenblatt
Sieg für Maxim Biller und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch: Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am Dienstag entschieden, das die Voraussetzungen für eine Entschädigung von Billers ehemaliger Freundin nicht gegeben seien. Das bestätigte OLG-Sprecherin Sybille Fey gegenüber boersenblatt.net. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Wie in boersenblatt.net berichtet, hatte das Landgericht München I im Febuar der Schadensersatzklage der ehemaligen Freundin des Schriftstellers Maxim Biller statt gegeben. Der Autor und der Verlag Kiepenheuer & Witsch wurden zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an die ehemalige Freundin Billers verurteilt. Gegen das Urteil legten Verlag und Autor Berufung ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 13. Juni die Verbreitung des Romans wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verboten.