Wie Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul boersenblatt.net sagte, gebe es wettbewerbliche Bedenken. »Wir wollen erst den Markt gründlich recherchieren, bevor wir die Übernahme genehmigen.« Erst nach dieser Prüfung könne man beurteilen, ob es durch den Verkauf zu einer Monopolbildung bei Lexika komme.
Als spätesten Termin für die Kartellamtsentscheidung nannte Kaul den 5. Mai. Eine Entscheidung noch im Februar schloss sie definitiv aus.
Die Tatsache, dass es Bedenken gebe, bedeute jedoch nicht, dass die Übernahme untersagt oder mit Auflagen versehen werden könnte.
Ulrich Granseyer sieht der endgültigen Entscheidung gelassen entgegen. Es sei nachvollziehbar, dass das Kartellamt in das Hauptprüfungsverfahren eingestiegen sei, zumal es im Lexikonbereich sehr disparate Märkte (Print und Online) miteinander vergleichen müsse.
Die Kartellamtssprecherin betonte, dass bis zur Entscheidung dem Käufer Wissenmedia jede operative Handlung untersagt sei, die einen Verstoß gegen das vorläufige Vollzugsverbot darstellen könnte.
Wie berichtet, hatte das Bibliographische Institut alle Rechte und Inhalte der Marke Brockhaus an Wissenmedia verkauft. Die Leipziger Online-Lexikonredaktion wurde inzwischen fast komplett stillgelegt, das Online-Portal Lexikon.meyers.de sollte Ende Januar vom Netz genommen werden, wird aber nach wie vor mit tagesaktuellen Einträgen gefüllt. Redaktionsleiterin Sigrun Albert firmiert wie bisher im Impressum als Verantwortliche für den Inhalt auf der Website.