In der Diskussion auf boersenblatt.net gehen die Rechtsauffassungen im „Casus Darmstadt“ denkbar weit auseinander: Für die einen ist es Mißbrauch und Diebstahl von geistigem Eigentum, andere meinen, die Rechtslage würde das Vorgehen der UB Darmstadt durchaus decken. Schließlich würde im Copyshop ja auch nicht kontolliert, ob die Nutzer ganze Bücher kopieren. Studenten sehen sich Dank der Studiengebühren berechtigt, freien Zugang zur Studienliteratur zu fordern. Warum nicht gleich die Mieten und Lebensmittelkosten für Hochschüler auf Null setzen?, lautet die Gegenrede. Zugleich bedauern andere, dass Verlage auf dem Rücken von Lehrbuchautoren gegen Studenten ausgespielt werden.
Wer hat welche (Geschäfts-)interessen? Und wie sind sie mit der nicht aufzuhaltenden, Technologie zu vereinbaren? „Irgend jemand hier muss seinen Kompass ganz neu justieren. Kann sein, dass das am Ende ich sein werde“, schreibt Matthias Ulmer in seiner letzten Erwiderung. Viele Diskutanten wünschen sich übrigens die Rückkehr zu einem sachlichen und zielführenden Gespräch aller Beteiligten. Das letzte Wort haben die Gerichte.
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