Erstverkaufstag

Kein Porträt, sondern Rezension

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Rowohlt erwidert derzeit die Antwort des "Spiegel" auf die Klage wegen der zu frühen Veröffentlichung über Daniel Kehlmanns "Ruhm".
Laut Justiziarin Barbara Nietzer sieht Rowohlt die "Spiegel"-Veröffentlichung nicht als Porträt, sondern als Rezension, sowie zwei hintereinander abgegebene Willenserklärungen des Autors Volker Hage als gültige Vertraulichkeitserklärung.