Sitzung des Verleger-Ausschusses

»Das Blatt beim Urheberrecht scheint sich allmählich zu wenden«

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Urheberrecht war das zentrale Thema der Sitzung des Verleger-Ausschusses im Frankfurter Buchhändlerhaus. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, meinte im Blick auf zahlreiche Initiativen zum Schutz des Urheberrechts, »dass sich das Blatt allmählich wendet« – zugunsten der Verleger.

Fortschritte sieht Skipis zunächst in der Politik. Der Heidelberger Appell habe etwa bei Justizministerin Brigitte Zypries und bei Kulturstaatsminister Bernd Neumann für einen Stimmungsumschwung gesorgt – vor allem gegenüber Google und dem Buchsuche-Vergleich.

Aber auch die Bekämpfung illegaler Downloads tritt in eine neue Phase. Skipis stellte ein Strategiepapier des Börsenvereins vor, in dem die Wege und Ziele im Kampf gegen die Internet-Piraterie beschrieben werden. Ziel könne nicht die komplette Beseitigung des illegalen Tuns sein, sondern eine effektive Eindämmung.

In erster Linie sollen illegale Tauschbörsen straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Auf illegale Nutzer will man mit Verwarnungen einwirken – entsprechend dem in Frankreich entwickelten Olivennes-Modell. Hier sträubten sich aber noch Politik und Provider – vor allem bei der Herausgabe von Nutzerdaten.

Christian Sprang informierte die anwesenden Verleger über den aktuellen Stand beim Google Book Settlement. Vor allem die viermonatige Fristverlängerung für Einwendungen (Objections) sei eine gute Nachricht, weil man diese nun bis Anfang September vorbringen könne und in der Zwischenzeit die Google-Settlement-Datenbank optimieren könne.  Es sei durchaus möglich, dass in den Settlement-Vertrag noch Korrekturen eingearbeitet werden könnten.

Sprang betonte, wie wichtig es sei, kollektiv die Rechte an vergriffenen Titeln in der Google-Datenbank zu sichern. Ohne die Einschaltung der VG Wort könnte »nur ein Bruchteil der Rechte geltend gemacht werden«, so Sprang.

Sprang berichtete unter anderem noch vom Stand zweier Verfahren: Im Fall der ULB Darmstadt, die unter Berufung auf den Paragrafen 52 b Urheberrechtsgesetz ihren Studenten auch den Download von angezeigten Büchern auf USB-Sticks erlaubt hat, wird das Landgericht Frankfurt am 13. Mai um 15 Uhr verhandeln und direkt im Anschluss an die Verhandlung die Entscheidung bekannt geben.

Matthias Ulmer informierte über das mit der Deutschen Nationalblbliothek gemeinsam betriebene Projekt Deutsche Digitale Bibliothek. Ab Mitte 2010 soll ein Portal freigeschaltet werden, in dem schrittweise gemeinfreie, urheberrechtsgeschützte und verwaiste Titel eingestellt werden sollen. Nutzer können die Inhalte dann gegen Gebühr online einsehen – aber nicht downloaden.

Der Vorstand des VA wurde damit beauftragt, in Gesprächen mit den Bibliotheken ein Modell für ein gemeinsames Angebot der Verlage zu formulieren, die Umsetzung des Angebots zu sondieren und die Planung und den Aufbau einer Rechteinhaberdatenbank voranzutreiben.

Weitere Themen der Sitzung waren der E-Book-Verkauf über die Branchenplattform libreka, das Bauvorhaben in der Frankfurter Braubachstraße (Umzug Börsenverein), der Haushalt des Börsenvereins und die Arbeit der FEP.