Google Settlement

VG Wort ändert Wahrnehmungsvertrag für Google Settlement

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die VG Wort könnte nun beim Google-Buchsuche-Vergleich in Aktion treten: Die Mitgliederversammlung hat nach eigenen Angaben am 23. Mai beschlossen, dass die Verwertungsgesellschaft bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird.

Dies wird nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens erst im Oktober / November geschehen. 

Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten.

Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben.

Auch wenn das Google Settlement noch nicht vom zuständigen New Yorker Gericht bestätigt worden ist, wird die VG Wort in Kürze sämtliche Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages und des Inkassoauftrags für das Ausland sowie das weitere Verfahren informieren. Damit ist sichergestellt, dass die VG Wort gegebenenfalls fristgerecht die entsprechenden Rechte gegenüber der zuständigen Book Rights Registry in den USA geltend machen kann.

VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats sieht mit dem Beschluss die Voraussetzung dafür gegeben, »dass der im Vergleich vorgesehene ›Schadensersatz‹ für die vorgenommenen Digitalisierungen flächendeckend eingezogen werden kann«. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Autoren und Verlage in Zukunft über die digitale Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke selbst entscheiden. »Das Urheberrecht wird also wieder vom Kopf auf die Füße gestellt«, so Staats.