Urheberrechtsstreit im Fall Darmstadt hält an

Bibliotheksverband übt Richterschelte

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Als bedauerliche Einschränkung des "Rechts auch auf eine digitale Privatkopie" kritisiert der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Streit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt (ULB). Die Richter hatten festgestellt, dass das digitale Kopieren von Lehrbüchern, die die ULB in ihren Räumen digitalisiert bereithält, durch Bibliotheksnutzer nicht rechtmäßig ist.

In einer Pressemitteilung, die der Bibliotheksverband heute herausgegeben hat, wird die Kritik am Landgerichtsurteil mit Hinweis auf die angebliche Gleichstellung von analogen und digitalen Kopien durch den deutschen Gesetzgeber begründet. Wörtlich: "Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen beiden Kopierarten." Der DBV fordert den Gesetzgeber auf, hier "noch größere Klarheit" zu schaffen.

Der Börsenverein seinerseits hat angekündigt, gegen das Urteil des LG Frankfurt Rechtsmittel einzulegen, weil es aus seiner Sicht die den Bibliotheken zugestandene Ausnahmeregelung zu großzügig ausgelegt hat. "Einen Anspruch auf digitale Privatkopien von Bibliotheksinhalten gibt es weder nach deutschem noch nach europäischem Recht", sagte Börsenvereinsjustiziar Dr. Christian Sprang auf Anfrage von boersenblatt online.