In einer Pressemitteilung, die der Bibliotheksverband heute herausgegeben hat, wird die Kritik am Landgerichtsurteil mit Hinweis auf die angebliche Gleichstellung von analogen und digitalen Kopien durch den deutschen Gesetzgeber begründet. Wörtlich: "Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen beiden Kopierarten." Der DBV fordert den Gesetzgeber auf, hier "noch größere Klarheit" zu schaffen.
Der Börsenverein seinerseits hat angekündigt, gegen das Urteil des LG Frankfurt Rechtsmittel einzulegen, weil es aus seiner Sicht die den Bibliotheken zugestandene Ausnahmeregelung zu großzügig ausgelegt hat. "Einen Anspruch auf digitale Privatkopien von Bibliotheksinhalten gibt es weder nach deutschem noch nach europäischem Recht", sagte Börsenvereinsjustiziar Dr. Christian Sprang auf Anfrage von boersenblatt online.