Börsenverein

"Vergleich zur Google Buchsuche ist für Autoren und Verlage in Deutschland unzumutbar"

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Nach Mitteilung des Verbands hat der Börsenverein gemeinsam mit anderen Verlegerverbänden und Verlagen gestern einen Schriftsatz mit Einwänden ("objections") gegen den geplanten Google Buchsuche-Vergleich ("Google Book Settlement") beim United States District Court of the Southern District of New York eingereicht.
"Wir setzen uns von Anfang an öffentlich mit dem in den USA ausgehandelten Vergleich zur Google Buchsuche auseinander und fordern die Politik ununterbrochen auf, Stellung zu nehmen. Es ist klar, dass dieser Vorschlag für Autoren und Verlage in Europa in keiner Weise akzeptabel ist", sagt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. "Mit den Einwänden wollen der Börsenverein und seine Mitglieder dem Richter verdeutlichen, warum das geplante Settlement für ausländische Rechteinhaber unzumutbar ist." Damit setzt der Verband den Auftrag seiner Hauptversammlung um, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um das Zustandekommen des Google Book Settlement nach Möglichkeit noch zu verhindern.
 
In ihrem Schriftsatz haben der Börsenverein und seine Mitstreiter unter anderem folgende Einwände gegen das Google Book Settlement vorgetragen:
 
  • Die Benachrichtigung und Information der deutschen (und europäischen) Verlage über das Settlement war ungenügend und nicht geeignet, die in dem Vergleichsvorschlag enthaltenen Regelungen zu verstehen.
  •  Der vorgesehene Vergleich verstößt gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, zu deren Einhaltung sich die USA in internationalen Abkommen verpflichtet hat. So missachtet er die Ausschließlichkeitsrechte der Autoren urheberrechtlich geschützter Werke und führt einen Registrierungszwang als Voraussetzung für den Schutz der Urheberrechte ein.
  • Die geplante Regelung ist aus Sicht der betroffenen Autoren und Verlage unfair: Die für das Settlement geschaffene Datenbank ist durch und durch fehlerhaft und erschwert die vorgesehene Wahrnehmung der Rechte massiv; zudem sind die vereinbarten Entschädigungszahlungen für bereits digitalisierte Bücher unverhältnismäßig gering.
  • Die amerikanischen Verlage und Autoren, die den Vergleich mit Google ausgehandelt haben, konnten nicht stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agieren, da sie nicht zu deren Repräsentation geeignet oder berufen waren.

Da der Schriftsatz vom Umfang her begrenzt werden musste, haben sich die Antragsteller ausdrücklich der Einwandsschrift des New Yorker Anwalts Scott Gant angeschlossen. Diese geht auf weitere formale Mängel des Sammelklageverfahrens, wie das Fehlen einer echten streitigen Auseinandersetzung, und auf urheberrechtliche Defizite ein. Angesprochen werden insbesondere kartellrechtliche Gefahren wie ein Online-Auswertungsmonopol für Millionen urheberrechtlich geschützte Bücher. Hinsichtlich der kartellrechtlichen Bedenken gegen das Google Book Settlement führt das Department of Justice – als amerikanische Kartellbehörde – derzeit eine Untersuchung durch, deren Ergebnisse dem Gericht bis zum 18. September übermittelt werden sollen.
 
Es wird damit gerechnet, dass bis zum Fristablauf am Freitag dieser Woche zahlreiche weitere Autoren und Verlage aus aller Welt sowie verschiedene Drittparteien – darunter auch die deutsche Bundesregierung – Einwände und Anmerkungen zu dem geplanten Vergleich einreichen werden. Alle eingegangenen Schriftsätze werden auf der Website des Gerichts veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass sich der United States District Court of the Southern District of New York am 7. Oktober in einem so genannten Fairness Hearing mit sämtlichen vorgetragenen Einwänden befasst sowie mit den jeweiligen Entgegnungen der Anwälte der Parteien. Sofern kein zweiter Termin angesetzt werden muss, wird der Richter seine Entscheidung innerhalb von acht Wochen nach dem Termin verkünden. Dabei hat er die Möglichkeit, ein "final approval" des Settlement zu erteilen, dem Vergleichsvorschlag die Genehmigung zu verweigern oder das Settlement (nur) mit Abänderungen zu genehmigen.
 
Der Schriftsatz mit den Einwänden des Börsenvereins gegen das Google Book Settlement ist auf der Internetseite des Börsenvereins abrufbar. 
 
Die Einwandsschrift des New Yorker Anwalts Scott Gant finden Sie hier.

Ein Papier mit häufig gestellten Fragen zum Google Buchsuche-Vergleich hat der Börsenverein bereitgestellt.