Plagiatsklage

Fall »Tannöd« geht in zweite Runde

29. September 2009
von Börsenblatt
Am 1. Oktober findet nach Angaben des Nautilus Verlags am Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung im Fall »Tannöd« statt. Der Journalist und Buchautor Peter Leuschner hatte der Kriminalschriftstellerin Andrea Maria Schenkel vorgeworfen, für ihren Bestseller »Tannöd« aus seinen Büchern zum Mordfall abgeschrieben zu haben.

In erster Instanz hatte das Landgericht München am 21. Mai 2008 die Vorwürfe laut Nautilus mit großer Eindeutigkeit als vollkommen haltlos zurückgewiesen: Es wurden keinerlei Urheberrechtsverletzungen festgestellt. Der Verlag erwartet, dass diese Position in der Berufungsverhandlung bestätigt wird.

Die mündliche Verhandlung findet im Oberlandesgericht München am 1. Oktober 2009 um 15 Uhr statt (Justizgebäude  Prielmayerstr. 5, Sitzungssaal E. 41). Andrea Maria Schenkel und Nautilus-Verleger Lutz Schulenburg werden anwesend sein.