Blumenbar Verlag

"Ende einer Nacht": OLG Frankfurt entscheidet für die Kunstfreiheit

15. Oktober 2009
von Börsenblatt
In dem Verfahren um den Roman "Ende einer Nacht" von Olaf Kraemer hat das Oberlandesgericht Frankfurt heute der Berufung des Blumenbar Verlages und des Autors gegen die von Horst Fehlhaber, erwirkte einstweilige Verfügung stattgegeben und damit der Kunstfreiheit Vorrang vor dem postmortalen Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Magda Schneider gewährt (Urteil vom 15.10.2009, Az. 16 U 39/09).

Wie auf boersenblatt.net berichtet, befasst sich der Roman in fiktiver Form mit den letzten Stunden im Leben von Romy Schneider. In dem 2008 erschienenen Buch lässt Romy aus Anlass ihres Entschlusses, eine Autobiographie zu verfassen, ihr Leben innerlich Revue passieren. Auf der Suche nach einem Ausgangspunkt für die Niederschrift ihrer Lebensgeschichte setzt sich Romy Schneider auch mit der Rolle ihrer Mutter als erfolgreiche Schauspielerin während der Nazizeit auseinander.

Fehlhaber, Witwer Magda Schneiders (Romy Schneiders Mutter) hatte kurz nach Erscheinen des Buches mit der einstweiligen Verfügung kurz vor der Frankfurter Buchmesse verhindert, dass der Roman in der Originalfassung erscheinen konnte: Sieben Passagen, in denen Magda Schneiders Nähe zu Grössen der Nationalsozialisten aus Sicht der Tochter geschildert wurden, musste der Blumenbar Verlag vor der Auslieferung schwärzen.

Für Verlag und Autor hatten die Medienrechtler Frauke Schmid-Petersen und Dr. Tobias Gostomzyk (Höcker Rechtsanwälte) gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Widerspruch eingelegt. Das Oberlandesgericht entschied in seinem heutigen Urteil, dass die beanstandeten Aussagen von der Kunstfreiheit gedeckt seien und hob die einstweilige Verfügung daher - mit Ausnahme einer Passage - auf.

In der erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Landgericht die Auffassung vertreten, dass es sich bei den beanstandeten Aussagen um eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes Magda Schneiders handele. Allein die Aussage "Das Mammerli war ein Nazischatz" war davon ausgenommen worden (Urteil vom 13.02.2009, Az. 2-03 O 478/08).

"Die Entscheidung ist deshalb besonders erfreulich, weil das OLG die Magda Schneider betreffenden Passagen in ihrem literarischen Zusammenhang betrachtet und als fiktive Äußerungen in einem realen Kontext gewertet hat. Wir haben damit eine Stärkung der Position der Autoren biografischer Romane und ihrer Verlage erreichen können" sagt Rechtsanwältin Schmid-Petersen.