Urheberrecht

Berufung gegen "Tannöd"-Urteil scheitert

12. November 2009
von Börsenblatt
Die Plagiatsklage des Journalisten Peter Leuschner gegen die "Tannöd"-Autorin Andrea Maria Schenkel ist nach Angaben von Verleger Lutz Schulenburg auch im zweiten Anlauf gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München vom Mai 2008 zurück.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt dem Gericht zufolge der Kläger. Ihm steht jetzt noch die Option offen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Erfolgaussichten einer Verfassungsbeschwerde sind allerdings vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Urheberrecht als äußerst gering zu bewerten.