BGH-Entscheidung zu "Esra"
Biller muss kein Schmerzensgeld zahlen
24. November 2009
Der VI. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hat heute endgültig jegliche Geldentschädigungsforderungen in Bezug auf den Roman „Esra“ von Maxim Biller zurückgewiesen. Die ehemalige Lebensgefährtin Billers hatte Anspruch auf Schmerzensgeld eingeklagt. Das Buch war 2003 verboten worden, weil es nach Auffassung der Richter die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt.