BGH-Entscheidung zu "Esra"

Biller muss kein Schmerzensgeld zahlen

24. November 2009
von Börsenblatt
Der VI. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hat heute endgültig jegliche Geldentschädigungsforderungen in Bezug auf den Roman „Esra“ von Maxim Biller zurückgewiesen. Die ehemalige Lebensgefährtin Billers hatte Anspruch auf Schmerzensgeld eingeklagt. Das Buch war 2003 verboten worden, weil es nach Auffassung der Richter die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt.

Bei Billers Verlag, Kiepenheuer & Witsch, ist man über die heutige BGH-Entscheidung zwar erleichtert. Ein Grund zur Zufriedenheit bestehe angesichts des weiterhin gültigen Verbreitungsverbots jedoch nicht. Immerhin habe der BGH die Zurückweisung der Schadenersatzforderung auf der Basis der gebotenen kunstspezifischen Prüfung begründet und die Tatsache berücksichtigt, „dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Roman bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift."