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DBH prüft Wahl für einheitlichen Betriebsrat

7. April 2010
von Börsenblatt
Ende März hatten wir gemeldet, dass sich beim Buchhandelskonzern DBH ein Konzernbetriebsrat gebildet hat. Nun heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens, die rechtliche Prüfung der durch den Konzernbetriebsrat angestrebten Wahl habe ergeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats nicht vorliegen.
Das Unternehmen habe daher ein Gericht angerufen, diesen Rechtsfehler auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung festzustellen.

In der Mitteilung weist die DBH außerdem darauf hin, dass im Unternehmen bereits Einzelbetriebsräte auf Filialebene bestehen würden. "Überall dort, wo es lokale Betriebsräte gibt, arbeitet das Unternehmen gut mit diesen zusammen, da diese nah an den Mitarbeitern und ihren Problemen sind", heißt es.