Preisbindung

Paradoxe Zitterpartie in der Schweiz

14. April 2010
von Börsenblatt
Die Chancen auf ein Schweizer Preisbindungsgesetz, das dem stationären Handel nutzt, schwinden: Gestern hat sich die zuständige Kommission des Nationalrats mit dem aktuellen Entwurf befasst. Die Parlamentarier des Nationalrats sind dabei dem Kurs des Ständerats gefolgt, den Online- Handel komplett von der Preisbindung auszunehmen.
„Leider sind wir damit an einem Punkt angekommen, an dem wir nicht mehr dafür kämpfen müssen, dass es ein Preisbindungsgesetz in der Schweiz gibt – sondern dafür, dass es kein schlechtes Gesetz gibt, das dem stationären Buchhandel massiven Schaden zufügt“, so Dani Landolf, Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) in einer ersten Reaktion.

Bei der Generalversammlung des SBVV am 26. April werden die Mitglieder nun, nach jahrelanger Lobbyarbeit für ein Preisbindungsgesetz, über einen ungewöhnlichen Antrag zu entscheiden haben: Passiert die Ausnahme für den Online-Handel Anfang Juni auch die große Runde im Nationalrat, soll die Verbandsspitze den Auftrag bekommen, sich bei den Räten um eine Ablehnung des geplanten Gesetzes zu bemühen. Bei der Schlussabstimmung von National- und Ständerat am 18. Juni könnte das Gesetz damit kurz vor dem Ziel noch gestoppt werden – paradoxerweise auf Wunsch der Branche. „Das wäre sehr, sehr bitter“, sagt Landolf.

Nach der Beratung in der Nationalrats-Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) seien die Differenzen zwischen National- und Ständerat bei der Ausgestaltung des Preisbindungsgesetzes nur noch klein, so Dani Landolf. Wenn der jetzt vorliegende Entwurf Anfang Juni seine letzte Schleife im Nationalrat drehe, gebe es zwar noch eine theoretische Möglichkeit, die Politik kurz vor Toresschluss von den Argumenten des SBVV zu überzeugen: „Aber die Chancen werden immer kleiner“, daran lässt Landolf keinen Zweifel.

Allerdings: Das Abstimmungsergebnis in der WAK-N war denkbar knapp – mit 13 zu 12 Stimmen setzten sich die Mitglieder durch, die nicht nur den Online-Handel aus dem Ausland, sondern auch den traditionellen Versandhandel und den Internet-Handel in der Schweiz bei der Preisbindung außen vor lassen wollen.

Abgelehnt wurde auch das von der Buchbranche favorisierte Bandbreitenmodell bei der Preisgestaltung:  Stattdessen soll der Preisüberwacher künftig die Buchpreise beobachten und beim Bundesrat beantragen können, maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen.

Dass der gesamte Online-Handel von der Preisbindung ausgeklammert werden soll, ist für den SBVV der Knackpunkt am aktuellen Entwurf: Lieber kein Gesetz, als eines, das den stationären Buchhandel letztlich benachteiligt und damit den Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt – diese Devise hatte der Zentralvorstand des Verbands schon vor einiger Zeit ausgegeben, als sich der Dissens mit dem Gesetzgeber abzeichnete.