Börsenverein

Gutachten bestätigt Forderung nach angepasstem Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbücher

24. September 2010
von Börsenblatt
Als Herausforderung für die Politik und gleichzeitig als Bestätigung für die Positionen der Buchbranche sieht der der Verband das Gutachten zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz. „Damit wird unsere Forderung nach einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes auch für Hörbucher und E-Books untermauert“, sagte Börsenvereins-Vorsteher Gottfried Honnefelder.
„Bücher sind ein Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft“, so Honnefelder weiter. „Und der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist ein gesellschaftlich notwendiges Zeichen für die herausgehobene kulturpolitische Wertschätzung des Buches.“ Dabei sei es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird. Die durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz garantierte moderate Preisgestaltung sollte vielmehr auch für digitale Bücher ermöglicht werden, damit Hörbücher und E-Books wie das gedruckte Buch für alle gesellschaftlichen Schichten erschwinglich sind. „Für die steuerliche Ungleichbehandlung gibt es keinen Grund“, so der Vorsteher des Börsenvereins.
 
Die Schlussfolgerung der Gutachter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz aufgrund der häufig nicht stringent angeglichenen Regelungen künftig nur auf Lebensmittel anzuwenden, ist für den Börsenverein dagegen nicht nachvollziehbar. „Die Aufgabe der Politik ist es, zu gestalten und mit dieser Gestaltung zu gewichten. Wenn die Regierung diesen Empfehlungen folgte, würde sie auf jeden Gestaltungsspielraum verzichten. Das wäre eine Bankrotterklärung“, so Honnefelder. „Wir gehen davon aus, dass die Politik diesen Gestaltungsspielraum behalten und weiterhin über den reduzierten Mehrwertsteuersatz jedem Bürger in Deutschland einen einfachen Zugang zum Kultur- und Bildungsmedium Buch ermöglichen will.“
 
Seit 1968 gilt in Deutschland der reduzierte Mehrwertsteuersatz für gedruckte Bücher. Frankreich, Spanien, Schweden und die Niederlande haben im vergangenen Jahr den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Finanzminister, den reduzierten Mehrwertsteuersatz zumindest für Hörbücher und digitale Bücher als CD oder CD-ROM zuzulassen, bereits national umgesetzt. Die deutsche Bundesregierung hat diese Möglichkeit bislang nicht genutzt. Frankreich hat gerade einen weiteren Vorstoß gewagt und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem explizit der reduzierte Mehrwertsteuersatz für E-Books vorgeschlagen wird.