Rechtsprechung

Riemann zieht Mafia-Buch nach Urteil zurück

16. November 2010
von Börsenblatt
Das Landgericht München hat dem Riemann Verlag einzelne Passagen aus dem Buch „Mafia Export“ von Francesco Forgione untersagt. Dies teilt Random House-Justiziar Rainer Dresen boersenblatt.net auf Anfrage mit. Random House hat den Vertrieb aufgefordert, das Buch ab sofort nicht mehr lieferbar zu halten und nicht mehr zu bewerben, insbesondere auch online, und zudem die E-Book-Fassung zurückzuziehen.

Die für das Äußerungsrecht zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München (unter dem Vorsitz von Richter am LG Thomas Steiner) sah nach eigenen Angaben in den Passagen des Buchs, die zwei Erfurter Gastronomen die Mitgliedschaft in einer Mafia-Organisation unterstellen, rufschädigende und unrichtige Tatsachenbehauptungen und untersagte diese mit seinem Urteil. Es gab damit den Klagen der Betroffenen auf Unterlassung und Einstweilige Verfügung statt.

In einer Pressemitteilung des Landgerichts heißt es, der Verlag stütze seine Vorwürfe unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung eines italienischen Staatsanwalts und auf Berichte des Bundeskriminalamts. Damit – so die Richter der 9. Zivilkammer – ließen sich die weitreichenden Vorwürfe jedoch nicht belegen. Wie der italienische Staatsanwalt zu der Einschätzung komme, die beiden Kläger seien Mafia-Mitglieder, bleibe vollkommen offen. Die Authentizität der Berichte des BKA sei nach Ansicht des Gerichts fraglich, zumal zumindest Einzelpunkte darin unstreitig unrichtig seien, so dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, der Rest – im Wesentlichen pauschale Anschuldigungen – sei richtig. Es fehle auch daran, dass der Autor die Richtigkeit dieser Behauptungen durch eine Eigenrecherche verifiziert hätte.

Ob Random House gegen das Urteil des LG München Berufung einlegt, ist noch offen.