Urheberrecht

"Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigen"

26. November 2010
von Börsenblatt
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat heute in Berlin ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des digitalen Eigentums vorgelegt. Illegales Handeln im Internet müsse ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, heißt es darin. „Im staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger Vorstoß“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

"Im digitalen Umfeld ist es technisch einfach möglich, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, ohne die angemessene Vergütung dafür zu entrichten. Auch, wenn dies für den Nutzer angenehm und kostengünstig ist, ist es in vielen Fällen nicht erlaubt und dies aus gutem Grund", so Bernd Neumann. Bei künftigen Regelungen müssten die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden, betonte der Staatsminister. Neumann: "Dazu gehört sicher auch, dass Wege rechtskonformen Handelns aufgezeigt werden. Bei eindeutigen Rechtsverletzungen muss aber sichergestellt sein, dass illegales Handeln auch ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Abmahnung nach sich zieht." In diesem Zusammenhang sei auch die Providerhaftung fortzuentwickeln, heißt es in der Stellungnahme zu Neumanns Positionspapier weiter.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die zwölf Thesen zu „Kultur und Digitalisierung“ außerordentlich. Das Thesenpapier stelle das Kulturgut und den kulturellen Schaffensprozess in den Mittelpunkt und mache deutlich, dass die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung sei, so Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Damit bleibe der Urheber der Ausgangspunkt des Urheberrechts, und Kultur und Kulturschaffende würden vor einer einseitigen Nutzerorientierung des Internets geschützt. „Wir hoffen, dass diese grundsätzliche kulturelle Standortbestimmung auch auf europäischer Ebene ein wichtiger Bestandteil aller weiteren Überlegungen zum Urheberrecht sein wird“, so Skipis, „und fordern die Bundesregierung auf, diese zwölf Thesen in ein Gesamtkonzept für den Umgang mit Urheberrecht im Internet einfließen zu lassen.“