In der Vergangenheit hätten Wettbewerber immer wieder den Versuch unternommen, Erfolgsautoren seines Hauses abzuwerben, so der Verleger, der mit dem Ergebnis des Vergleichs "sehr zufrieden" ist. Das Buch, das bei Dorling Kindersley erschienen ist, darf weiter verkauft werden. Koch Steffen Henssler habe sich aber zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes an den ZS Verlag verpflichtet, so Sandmann. Daneben sei der ZS Verlag bis zu einer bestimmten Höhe an Erlösen der Buchhandelsausgabe beteiligt.
Das Gericht hat nach Angaben des Verlegers in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es bisher davon ausgeht, dass Steffen Henssler gegen sein Wettbewerbsverbot verstoßen habe. Auch sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass sich beide Bücher Konkurrenz machen. "Diese Aussagen des Gerichts waren uns wichtig, denn die Bindung eines Autoren an seinen Verlag ist uns ein hohes Gut", so Sandmann.