Google Book Settlement

US-Richter lässt Vergleich platzen

23. März 2011
von Börsenblatt
Der New Yorker Richter Denny Chin hat den Vergleich zwischen dem Internetkonzern Google und amerikanischen Autoren und Verlegern abgewiesen. Der Vergleich hätte Google berechtigt, für die Zahlung von 125 Millionen Dollar, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und online zu stellen.
Die Einigung verhelfe Google zu einem Wettbewerbsvorteil, heißt es in der  Begründung von Bundesrichter Denny Chin. Zudem sehe der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstoße, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen, schreibt Heise online. Google soll die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als "enttäuschend" bezeichnet haben.

Chin beruft sich sich den Medienberichten zufolge bei seiner Argumentation auch auf Bedenken aus Deutschland bezogen haben. Gegen den Vergleich hatte sich neben der Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich und vielen Autoren und Verlagen auch der Börsenverein zu Wort gemeldet.

Chin hat vorgeschlagen, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte „opt-in“). Bislang ist im Vergleich, den Google im Jahr 2008 mit der Buchbranche geschlossen hat, vorgesehen, dass Rechteinhaber der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen müssen („opt-out“). Ein neuer Termin soll für den 25. April 2011 angesetzt sein.