Gewinnspiele

Ärger um Glücksspiele: Club Bertelsmann und Reader’s Digest weisen Kritik zurück

5. Mai 2011
von Börsenblatt
Der Club Bertelsmann und Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste weisen die in Medienberichten geäußerte Kritik an Gewinnspielpraktiken zurück. Beide Unternehmen betonen, Ihre Kunden ausreichend über die jeweiligen Produkte und Aktionen informiert zu haben und sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.

Das ZDF-Politmagazin "Frontal 21" hatte Medienberichten zufolge dem Club Bertelsmann unlautere Geschäftspraktiken bei einem Lotto-Geschäftsmodell vorgeworfen. Demnach seien von Kunden eingezahlte Gelder für eine Lotto-Anteilsgemeinschaft nur zu einem geringen Prozentsatz (rund 18 Prozent statt des gesetzlichen Anteils von 66 Prozent) weitergeleitet worden.

Dies weist Direct-Group-Sprecher Matthias Wulff zurück: Die beiden Kern-Vorwürfe von "Frontal 21", nämlich dass der Club nur 18 Prozent der Einsätze für Spielscheine aufgewendet hätte, und nicht alle Gewinne ausgezahlt worden seien, könne man problemlos widerlegen. Auf die Frage, ob die Geschäftsbedingungen für das Lotto-Anteilsgeschäft des Club Bertelsmann nicht transparent genug waren, erwiderte Wulff, man habe keine Hinweise darauf, dass die Kunden das Produkt nicht verstanden hätten. Sie seien ausführlich schriftlich informiert worden.

Kritik auch am Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste: Werbemails für Produkte, die zugleich Gewinne durch Teilnahme an Verlosungen in Aussicht stellten, verführten gutgläubige Kunden zu unsinnigen Bestellungen, so der Tenor eines Berichts in der "Badischen Zeitung". Der Zeitung zufolge seien Anschreiben, die suggeriert hätten, dass vermehrte Bestellungen die Gewinnchancen erhöhten, im konkreten Fall dem Freiburger Rentner Heinz Brunner (81), zum Verhängnis geworden. Er habe im Laufe der Jahre bei Reader’s Digest Waren im Wert von rund 20.000 Euro bestellt und am Ende die Rechnungen nicht mehr begleichen können. Brunner sei vertrauensselig gewesen und habe die Machenschaften nur noch schwer durchschauen können, so die "Badische Zeitung.

Peter Braun, Head of Human Resources and Communications von Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste, sagte auf Anfrage, man habe im Fall des Freiburger Rentners nicht auf der Zahlung aller bestellten Artikel bestanden, sondern sich mit Herrn Brunner und seiner Familie arrangiert. Zur Frage, ob die Gewinnspiele von Reader’s Digest im Sinne der Kunden nicht transparenter gestaltet werden sollten, erklärte Braun, die Aktionen seien für die Kunden nachvollziehbar und hielten sich an die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Koppelungsverbot von Bestellung und möglicher Gewinnauszahlung.

Rechtlich nicht angreifbar
Aus rechtlicher Sicht ist gegen die Gewinnspielpraxis von Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste nichts einzuwenden, so die Wettbewerbszentrale. Rechtsanwalt Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Organisation sagte boersenblatt.net auf Anfrage, es habe zwar schon einmal eine Beschwerde über Reader’s Digest vorgelegen, zu einer Abmahnung sei es aber nicht gekommen. Die nach deutschem Recht unzulässige Koppelung von Produktbestellung und Gewinnspiel (die im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb UWG geregelt ist) sei im Übrigen mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gekippt worden. Rechtlich angreifbar seien solche Gewinnspiele nur, wenn die Werbung irreführend sei und die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig formuliert seien.

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hält die Werbe- und Gewinnspielpraxis von Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste für rechtlich nicht angreifbar, so eine telefonische Auskunft. Dennoch führe sie den Verlag auf der "Liste der unseriösen Firmen" in der Rubrik Gewinnspiele, "um auf die Problematik aufmerksam zu machen".

Zur Kritik der Verbraucherzentrale Hamburg der Kommentar von Peter Braun (Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste): "Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist in ihrer Liste auf einen weiteren Artikel, in dem sie lediglich sehr wortreich deutlich macht, dass die Verbraucherzentrale unsere Art der Werbung nicht mag. Unser Standpunkt: Werbung ist Geschmackssache."