Ausbildung

Neues Berufsbild für Buchhändler ist in Kraft

5. Mai 2011
von Börsenblatt
Nach der Veröffentlichung von Rahmenlehrplan und Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt ist das neue Berufsbild für Buchhändler nun rechtskräftig. Was ist neu, was gilt es zu beachten? Christian Schrod von der Abteilung Berufsbildung des Börsenvereins gibt Auskunft:

Wird es Erläuterungsmaterial zum Berufsbild geben und wo bekommt man zusätzliche Informationen?
Schrod: Es wird ab Anfang August 2011 ein Mini-Dummi zum Berufsbild und eine Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung geben. Weiter sind Veranstaltungen und Workshops der Landesverbände und des Bundesverbands geplant. Die zuständigen Ansprechpartner findet man auf www.ausbildung-buchhandel.de unter Kontakte.

Wann sollen die ersten Auszubildenden nach dem neuen Berufsbild ausgebildet werden?
Schrod: Es kommt ab dem neuen Berufsschuljahr zur Geltung, d.h. ab August 2011 wird nach dem neuen Berufsbild ausgebildet.

Was passiert mit den bestehenden Ausbildungsverhältnissen?
Schrod: Die werden ganz normal bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt, da ist eine Umstellung nicht nötig.

Kann weiterhin jeder Betrieb ausbilden?
Schrod: Ja. Der Ausbildungsrahmenplan deckt alle Bereiche und Aufgaben des Buchhandels ab und ermöglicht es somit allen Betrieben auszubilden, unabhängig von ihrer Größe.

Müssen die Buchhändler erneut eine Ausbildereignungsprüfung machen?
Schrod: Nein, das ist nicht notwendig. Sie können weiterhin ganz normal ausbilden.

Welche neuen Aufgaben hat der Betrieb in der Ausbildung?
Schrod: Er muss für eine prozessorientierte Ausbildung sorgen, die einen ganzheitlichen Ansatz bietet und alle Kompetenzen vermittelt, um den Beruf auszuüben und auch auf zukünftige Veränderungen der Branche vorbereitet zu sein. Der Auszubildende soll während der Ausbildung Prozesse von Anfang bis Ende begleiten und beim Ausführen der Teilaspekte immer die Zusammenhänge und das große Ganze im Auge behalten.

Was sind die grundlegenden Neuerungen in der Ausbildung?
Schrod: Der neue Ausbildungsrahmenplan sieht eine prozessorientierte Ausbildung vor. Alle Bereiche und Aufgaben einer Buchhandlung werden ganzheitlich verknüpft und in einen gemeinsamen Kontext gestellt. Neu an der Ausbildung ist eine dreimonatige Wahlqualifikation, die jeder Auszubildende ablegen muss. Die Ausbildung soll sich an die Kunden, Produkt- und Vertriebsvielfalt im Buchhandel anpassen. Erstmals sind Kenntnisse zu Literatur, rechtlichen Bestimmungen des Buchmarktes, Kenntnisse zu Buchmarktprozessen und -beteiligten sowie erweiterte buchhändlerische Recherchen auch betrieblich zu vermitteln. Auch der sichere Umgang mit Informationstechnologien gewinnt an Bedeutung, etwa die elektronische Geschäftsabwicklung und Informationsbeschaffung.

Wozu braucht man eine Wahlqualifikation?
Schrod: Viele spezielle Kenntnisse können nicht von jedem Betrieb vermittelt werden. Um zu gewährleisten, dass auch zukünftig weiter jeder Betrieb ausbilden kann, dennoch aber im Ausbildungsberuf neue und zukunftsfähige Kompetenzen integriert werden, sind Wahlqualifikationen eingeführt worden. Dadurch sollen vertiefende und differenzierte Kompetenzen vermittelt werden, die für die Arbeit in vielen Betrieben von großer Bedeutung sind, die allerdings nicht von allen Betrieben in gleichem Maße vermittelt werden können. Bei den Wahlqualifikationen kann auch eine Verbundausbildung genutzt werden oder aber auch eine entsprechende Qualifizierung über ein unterstützendes Seminar.

Sind denn auch Inhalte in der Ausbildung weggefallen?
Schrod: Insgesamt haben sich die Inhalte der Ausbildung vom theoretischen Wissen zum praktischen Kompetenzerwerb gewandelt. Dadurch fallen einige wenige Inhalte heraus, die keinen direkten Bezug zur Ausübung des Berufs hatten, wie bestimmte Aspekte der Buchhaltung, etwa die Kontierung.