Wenige Worte wurden in Berlin um das Thema Fusion gemacht. Nach ein paar kurzen Detailfragen winkte die Hauptversammlung des Börsenvereins die Satzungsänderungen durch, die den Zusammenschluss zwischen dem Landesverband Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverband erst möglich machen. Mehr noch: Der Vorbehalt, dass NRW auch wirklich fusionieren muss, damit die Satzungsänderung in Kraft tritt, wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Mitglieder gestrichen.
Da war doch was? Nach den erbitterten Diskussionen der vergangenen Monate reibt sich so mancher verwundert die Augen. Wird der Streitfall NRW plötzlich zum Konsensmodell? Vielleicht war der Appell des Vorstehers ja doch nicht ganz ungehört verhallt – auf Polarisierung zu verzichten und den gesunden Wettbewerb um die beste Organisationsform zuzulassen. NRW ist jetzt in der Beweispflicht – aber seit Berlin raus aus der Rolle des Spaltpilzes.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag "Es darf fusioniert werden" im aktuellen Börsenblatt (Heft 24, S. 28), in dem auch das weitere Procedere erläutert wird.