Laut Verlag sieht Günther Jauch durch das Foto seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Schon im letzten Herbst habe er deshalb mit einer einstweiligen Verfügung gedroht, um die Veröffentlichung und Verbreitung des Covers zu verhindern. Der Verlag lehnte diese Forderung nach eigener Aussage jedoch "als gänzlich unbegründet" ab. Anschließend sei die Sache im Sande verlaufen – bis jetzt: "Nach erneuter, vergeblicher Aufforderung an den Verlag zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat Günther Jauch Klage vor dem LG Hamburg eingereicht", so der Verlag. Verhandelt werde darüber Mitte Juli. Solibro-Verleger Wolfgang Neumann geht davon aus, dass Jauchs Klage von den Richtern abgewiesen wird.