Preisbindung

Amazons "Trade-In" unter Beobachtung

7. September 2011
von Börsenblatt
Mit Testeinsendungen will die Rechtsabteilung des Börsenvereins prüfen, ob sich Amazon mit seinem neuen "Trade-In"-Programm an die gesetzlichen Vorgaben hält. Über den Service tauscht Amazon gebrauchte Bücher gegen Einkaufs-Gutscheine ein.

Grundsätzlich, so heißt es im aktuellen Preisbindungsnewsletter der Rechtsabteilung, sei das Verfahren rechtmäßig, beim Ankauf gebrauchter Bücher einen marktüblichen Gegenwert in Gutscheinform auszustellen: "Ein solches Modell ist mit der Buchpreisbindung dann vereinbar, wenn die angekauften gebrauchten Bücher je nach Erhaltungszustand bewertet und entsprechend vergütet werden." Ein Verstoß würde dagegen vorliegen, wenn Bücher höher vergütet werden als es ihrem Erhaltungszustand entspricht – und auf diese Weise der Kauf preisgebundener Bücher subventioniert würde.