Das Surfen auf diesen Seiten sei „eine risikogeneigte Tätigkeit“, so Voßkuhle, der damit der aktuellen Datenschutz-Debatte neue Munition liefert. „Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden.“ Voßkuhle deutete an, dass das Bundesverfassungsgericht gezwungen sein könnte zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vertrage.