Sitzung des Sortimenter-Ausschusses

Bereit für das Geschäft mit den E-Books

9. November 2011
von Börsenblatt
Die Empfehlungen zur Interpretation des Paragrafen 6.1 Buchpreisbindungsgesetz, die Aktivitäten des Clubs, der Reader Liro und die White Label Shops der MVB – das waren einige der Themen, die bei der heutigen Sitzung des Sortimenter-Ausschusses diskutiert wurden.

 

Den Paragrafen 6.1, der die Konditionenfrage behandelt, zu konkretisieren: Diesen Auftrag hatte die Hauptversammlung des Börsenvereins den Fachausschüssen vor einiger Zeit erteilt. Nach ausführlichen, bereits seit vielen Monaten andauernden Diskussionen auf Verleger- und Buchhändlerseite, bewertete der Sortimenter-Ausschuss heute das Papier des Verleger-Ausschusses (das nun in weiten Teilen mit dem der Buchhändler identisch ist) als „Grundlage für ein noch zum Teil gemeinsam zu erarbeitendes Spartenpapier“. „Eine Conclusion aus den beiden Papieren“, ist denn auch für Heinrich Riethmüller, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses, die beste Lösung. Im Kern geht es bei dem Empfehlungspapier darum, über den Umsatz der Buchhandlung hinaus konkrete Kriterien zu benennen, die bei der Konditionengestaltung der Verlage berücksichtigt werden sollen.

Viel Lob gab es von den Sortimentern für das Lesegerät Liro und die White Label Shops der MVB. „Wir halten diese Angebote für einen Meilenstein“, sagte etwa Detlef Büttner, Geschäftsführer von Lehmanns an die Adresse von MVB-Geschäftsführer Ronald Schild. Innerhalb kürzester Zeit habe die MVB Geschäftsmodelle entwickelt, „die uns in die Lage versetzen, mit einem eigenen Angebot an den Markt zu gehen“, so Büttner weiter. Etwa 80 Buchhändler hätten bislang Lesegeräte geordert, 13.000 Liros würden derzeit produziert, berichtete Schild. Unter anderem mit verschiedenen Werbemitteln und intensiver Pressearbeit werde die MVB die Markteinführung des Readers unterstützen. Bei libreka! verzeichne man derzeit Umsatzsteigerungen von 25-30 Prozent pro Wochen: „Das E-Book ist bei den Lesern angekommen“, konstatierte der MVB-Geschäftsführer. Im Weihnachtsgeschäft könnten insgesamt zwischen 500.000 und einer Million Lesegeräte verkauft werden, so seine Schätzung.

Die Aktivitäten des Clubs mit seinen Zeilenreich-Filialen beschäftigten den Ausschuss ebenfalls. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang wies darauf hin, dass gegen das Konzept von Zeilenreich nicht wirksam vorgegangen werden könne. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stütze das Konzept, ein anderslautendes Urteil könne man höchstens beim Bundesgerichtshof erzielen – und das könne fünf Jahre dauern. Insofern könne man höchstens jede einzelne Clubausgabe näher betrachten. „Das ist nicht das, was Sie hören wollen“, so Sprang gegenüber den Sortimentern. Aber es mache wenig Sinn, „mit Schaum vor dem Mund vor’s Gericht zu ziehen und sich dort eine blutige Nase zu holen“.

 

Eine andere rechtliche Problematik, die der Gutscheine, die von einem Partner finanziert werden, könnte hingegen bereits bald eingedämmt werden. Davon gehen Dieter Wallenfels, Preisbindungstreuhänder der Verlage, sowie Sprang aus. Nicht zuletzt deswegen, „weil Thalia das Thema stark zurückfahren wird“, wie Thalia-Chef Michael Busch im Sortimenter-Ausschuss ankündigte.