Verleger-Ausschuss

Engagement für das geistige Eigentum

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Die Internetpiraterie, die aktuelle Diskussion um das Urheberrecht und die Vorstellung der Arbeitskreise im Börsenverein waren Themen der Verleger-Ausschuss-Sitzung im Frankfurter Buchhändlerhaus.

Nach der Begrüßung durch den VA-Vorsitzenden Karl-Peter Winters berichtete Birgit Reuß, die Leiterin des Berliner Büros des Börsenvereins, über die derzeitige politische Konstellation beim Urheberrecht. Quer durch alle Parteien ziehe sich ein Graben zwischen Rechtspolitikern und meist jüngeren Netzpolitikern, die für populistische Positionen beim Urheberrecht empfänglich seien. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings habe aber mittlerweile für seine Partei klargestellt, dass das Thema geistiges Eigentum in die Hände der Rechtspolitiker gehöre. Karl-Peter Winters verwies auf das Programm der Piratenpartei, in dem nur noch vom "sogenannten geistigen Eigentum" die Rede sei – eine Position, der man in ähnlicher Weise auch in der Bundestags-Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft begegnen könne, so Reuß.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang informierte die Verlegerrunde über den aktuellen Stand in der Urheberrechtsgesetzgebung und über Versuche, den Dialog mit den Wissenschaftsorganisationen zu suchen. Der Dritte Korb des Urheberrechtsgesetzes befinde sich nach wie vor im Diskussionsstadium, es sei aber damit zu rechnen, dass unter anderem eine Lösung für verwaiste Werke gefunden werde. Sprang hofft, dass es in der Urheberrechtsnovelle keine zusätzlichen oder erweiterten Schranken für das Urheberrecht geben werde – ebensowenig wie ein Zweitverwertungsrecht. Man könne dem Dritten Korb "mit Ruhe entgegensehen".

Zur Open-Access-Strategie der Wissenschaftsorganisationen hat der Börsenverein kürzlich ein Positionspapier vorgelegt, in dem die Lücken des staatlich finanzierten Publikationsmodells aufgedeckt und die Leistungen der Verlage betont werden. In Gesprächen solle eine Annäherung zwischen den Standpunkten gesucht werden.

Um dem Wunsch nach einem einfachen Verfahren zur Online-Rechtelizenzierung nachzukommen, startet der Börsenverein gemeinsam mit der MVB am 10. Januar 2012 das Projekt Rightslink – ein kostenloses Angebot für alle Verlage, die ihre Titel über das VLB melden.

Verschiedenen Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften im Börsenverein – AKEP, AK Ratgeberverlage, AK Bild- und Kunstbuchverlage, AK Musikverlage, AK Hörbuchverlage, AkV, AG Publikumsverlage – stellten sich und die Schwerpunkte ihrer Arbeit kurz vor. VA-Vorstandsmitglied Matthias Ulmer sagte, man wolle den verschiedenen Arbeitskreisen einheitlichere Strukturen geben und die Aufgaben stärker koordinieren. Zu bestimmten Themen, beispielsweise Internetpiraterie, richtet der Verband Task Forces ein, in die die Arbeitskreise jeweils Vertreter entsenden.

Ulmer trug dem Ausschuss zudem die Ergebnisse der Zukunftskonferenz am 8. und 9. September auf dem Mediacampus in Seckbach vor. Es gehe nun darum, die Erkenntnisse und Wünsche der Konferenzteilnehmer in die Arbeit des VA zu integrieren. 

MVB-Geschäftsführer Ronald Schild stellte einen von der MVB angebotenen internetfähigen E-Book-Reader vor, der jetzt auf dem Markt kommt: „Liro Color“, in Kooperation mit dem Hardware-Hersteller TrekStor entwickelt, soll Buchhändlern beim Einstieg in das E-Book-Geschäft helfen und mit einer neuen Shop-Funktion dafür sorgen, dass die Kundenbindung auch im digitalen Buchgeschäft aufrechterhalten wird. Der unverbindlich empfohlene Verkaufspreis für das Lesegerät beträgt 99,99 Euro. Außerdem informierte Schild über MVB Webshops, die ab dem 2. Januar 2012 angeboten werden: Sie sollen es vor allem kleinen Buchhandlungen ermöglichen, einfach und schnell ihren eigenen Internet-Shop einrichten. Die Kunden der Buchhandlung könnten im gesamten Bestand des VLB recherchieren und hätten zum Start Zugriff auf rund 250.000 E-Books und rund 30.000 Audio-Books.

Karl-Peter Winters erläuterte einen von einer Verleger-Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu Kriterien der Konditionengestaltung. Das Fazit: Grundsätzlich müssten Buchhandlungen und Verlage die Konditionen individuell aushandeln. Bestimmte Leistungskriterien sollten bei der Festlegung der Konditionen Berücksichtigung finden. Aus Sicht der Verlage müssen neben dem Programm insbesondere auch eigene Marketingaktivitäten und die Stellung des Verlags im Markt in die Entscheidung einfließen. Grundsätzlich sei es Aufgabe von Buchhandlungen und Verlagen, die Konditionen individuell auszuhandeln.