Börsenverein erwirkt einstweilige Verfügung

Wieder Ärger mit Redcoon-Werbung

5. Dezember 2011
von Börsenblatt
Guttenberg, Link, "Eragon" – alles fünf Euro unter Preis. Der Elektronikversender Redcoon hat am vergangenen Freitag in der "FAZ" großflächig für sein Buchangebot geworben. Noch am selben Tag konnte die Kanzlei Wallenfels beim Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung gegen die Gutscheinwerbung erwirken.

Die Firma sei bereits anwaltlich über die Entscheidung des Gerichts unterrichtet, teilte die Rechtsabteilung des Börsenvereins mit. Eine Zustellung der Verfügung per Gerichtsvollzieher sei leider daran gescheitert, dass die Geschäftsstellen am Freitagnachmittag nicht mehr besetzt gewesen seien.

Durch den Handel mit Rabattgutscheinen gerät die Preisbindung zunehmend in Bedrängnis: Börsenvereins-Justiziar Christan Sprang mahnte bereits im Frühjahr: „Wir stehen in einem Wettlauf mit der Zeit gegen einen Flächenbrand im Gutscheinverkauf.“ Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels warnte: „Wenn nichts geschieht, sehe ich schwarz für die Preisbindung.“

Ende November hat die buchhändlerische Genossenschaft eBuch beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Elektronikversender erwirkt: Redcoon darf künftig nicht mehr mit der Aussage "Elektronik & Bücher günstig" werben.