Plagiatssoftware für Schulen

Einführung verschoben, Alternativen werden geprüft

21. Dezember 2011
von Börsenblatt
Die für 2012 geplante Scansoftware für Schulen kommt vorerst nicht zum Einsatz. Dies hat die Kultusminis­terkonferenz (KMK) nach einem Treffen mit Schulbuchverlagen und Lehrerverbänden mitgeteilt.

Christoph Bornhorn, Geschäftsführer beim VdS Bildungsmedien, betonte, man wolle aber an dem Vorhaben festhalten. Im ersten Quartal 2012 sollen Alternativen geprüft und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Lehrerverbände werden dabei frühzeitig einbezogen. Nach Einschätzung der Vertragspartner werde die geplante Scansoftware 2012 noch nicht zum Einsatz kommen, so die KMK.

Rechtliche Grundlage der geplanten Plagiatssoftware ist nach Angaben der KMK der zwischen den Bundesländern und den Bildungsverlagen geschlossene "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen gem. § 53 UrhG", der Möglichkeiten von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus urheberrechtlich geschützten Werken regelt. Gäbe es diese Kopien-Regelung nicht, müssten Schulen in jedem Einzelfall die Genehmigung zur Vervielfältigung beim Rechteinhaber einholen. Davon wären rund 43.000 Schulen, 90 Verlage und 40.000 Verlagsprodukte betroffen.

Unzureichende finanzielle Ausstattung der Schulen

Der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, begrüßte die Entschärfung des Konflikts um den sogenannten "Schultrojaner" und unterstrich, dass die "Wurzel allen Übels in der unzureichenden finanziellen Ausstattung durch die politisch Verantwortlichen für die Anschaffung zeitgemäßer Lehr- und Lernmittel" liege. "Die Schulträger stehen in der Pflicht, endlich die Etats den Erfordernissen anzupassen, ganz gleich, zu welchen vertraglichen Alternativen man kommt." In dieser Einschätzung, so Christoph Bornhorn vom VdS Bildungsmedien, sei man sich mit den Lehrerverbänden einig.