Zwei einstweilige Verfügungen, die gegen den Journalisten Heribert Schwan bereits erlassen worden waren, sind vom Gericht bestätigt worden. Klagegrund war unter anderem die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der einstigen Kanzlergattin, etwa was Information zu deren medizinischen Behandlung angeht. Der Rechtsstreit bezog sich lediglich auf zwei Aussagen Schwans in einem Interview, "das Buch das Buch darf nach wie vor in der ursprünglichen Version verkauft und nachgedruckt werden", teilte der Heyne Verlag auf Nachfrage mit. Auch bei einer Neuauflage müsse darum nichts an dem Titel geändert werden. Bisher habe sich der Titel rund 250.000-mal verkauft. Hannelore Kohl hatte sich am 2001 das Leben genommen.