Apple versus Samsung

Verkaufsverbot für Samsung Galaxy bestätigt

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung entschieden, das der südkoreanische Elektronikhersteller zwei Galaxy-Tablet-Modelle in Deutschland weiterhin nicht verkaufen darf.
Bei den Modellen handelt es laut OLG-Pressemitteilung um den Tablet-PC "Galaxy Tab 10.1" und den Tablet-PC "Galaxy Tab 8.9". Die Firma Apple wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt.

Am 9. September 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der von Samsung untersagt, das "Galaxy Tab 10.1" in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten. Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung strebte eine Aufhebung des Verbots an und Apple eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.

Mit Beschluss vom 15. September 2011 wies das Landgericht Düsseldorf zudem einen Antrag von Apple zurück, den Vertrieb des "Galaxy Tab 8.9" in der Europäischen Union zu verbieten. Das Landgericht ging davon aus, dass die Anordnung aus dem Urteil vom 9. September 2011 auch den kleineren Tablet-PC einschließt. Gegen diese Entscheidung hatte die Apple Beschwerde eingelegt.

Nun hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Vertrieb der beiden angegriffenen Tablet-Modelle in Deutschland unzulässig ist. Der Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1" verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet "iPad" in unlauterer Weise nachahme. Hingegen habe Samsung nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt.

Da der Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb – anders als der Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz – auf Deutschland beschränkt ist, gilt das Verbot lediglich für das Bundesgebiet. Hinsichtlich des "Galaxy Tab 8.9" bestätigte das OLG die Auffassung des Landgerichts, wonach die im Hinblick auf das "Galaxy Tab 10.1" ergangene Anordnung auch das "Galaxy Tab. 8.9" erfasse.

Allerdings betrifft die heutige Entscheidung betrifft nicht das Nachfolgemodell "Galaxy Tab 10.1 N". Über dieses wird das Landgericht Düsseldorf am 9. Februar eine Entscheidung treffen.