Wiesbadener Buchhändler protestieren gegen KNV-Bücherwagendienst-Gebühren

"Werfen Sie die Kisten doch aus dem fahrenden Wagen"

13. Februar 2012
von Börsenblatt
KNV hat seine Gebühren für den Bücherwagendienst zum 1. März neu festgesetzt und unter anderem den Posten Dieselfloater (Zu- oder Abschlag in Abhängigkeit von der Entwicklung des Dieselpreises) und Stopp-Kosten für jede Anfahrt einer Buchhandlung oder Filiale eingeführt. Update: Stellungnahme KNV

"Wir stehen zwar am Ende der buchhändlerischen Nahrungskette, sind aber nicht bereit, uns fressen zu lassen", heißt es dazu in einem offenen Brief der Gruppe „Die Sechs Richtigen - Wiesbadener Buchhändler“ an die Adresse der KNV-Geschäftsführung. Man sei trotz des närrischen Modells "überhaupt nicht amüsiert". Die Erhöhung der Kosten bedeute für einzelne Buchhändler eine Erhöhung von bis zu 800 Euro pro Jahr.

"Sie scheinen vergessen zu haben, dass man Ihrem närrischen Treiben durch Besuche in Bad Hersfeld oder Bietigheim entkommen kann", so das Schreiben der "Sechs Richtigen". Auch bei ihrem Kommentar zu den Stopp-Gebühren bleiben die Buchhändler im Bild: "Vielleicht sollten Sie es so machen, wie es der Prinz mit seinen „Kamelle“ macht: Werfen Sie die Kisten doch aus dem fahrenden Wagen, dann brauchen Sie nicht anzuhalten".
 
Unterzeichnet haben den Brief Walter Lüderssen (Buchhandlung Angermann), Susanne Pristaff und Axel Krautworst (Buchhandlung Susanne Pristaff), Gabriele Wörner und Jutta Leimbert (Buchhandlung Vaternahm) und Brigitte Endres (Buchhandlung erLesen). Eine Stellungnahme der KNV-Geschäftsführung ist angefragt.

Die KNV-Gebühren setzen sich aus den Komponenten Staffelpreise nach Gewicht und/oder Umsatz, "Dieselfloater", Stopp-Kosten und Komissionsgebühr zusammen. Der so genannte Dieselfloater wird als Zu-oder Abschlag auf die Staffelpreise berechnet und ist abhängig von der Entwicklung des Dieselpreises für Großverbraucher - ändert sich der duchschnittliche Dieselpreis, werde der Dieselfloater um jeweils 0,5 Prozentpunkte angepasst. Die Stopp-Kosten betragen für Kunden, die im Barsortiment beziehen und KNV mit dem Transport ihrer Verlagsware beauftragt haben 1,25 Euro pro Zustellung, für Kunden ohne Kommissionsvertrag fallen 2,50 Euro pro Zustellung an. 

Alle Details der KNV-Gebühren-Ordnung finden Sie im Anhang dieser Meldung.  

"Wenn ein lange praktiziertes Gebührenmodell sich ändert, kann dies zu Fragen und Irritationen bis hin zur Ablehnung führen. Wir bedauern, dass dies zu Enttäuschungen bei unseren Kunden geführt hat", heißt es in der Stellungnahme von KNV. Man habe Verständnis dafür, dass Kunden, denen KNV als Zweilieferant kleinere Volumina anliefere, sich besonders betroffen fühle. "Wir werden umgehend intensive Gespräche zur Erläuterung des neuen Bücherwagendienst-Modells mit diesen Kunden aufnehmen", verspricht KNV.

Statt einer pauschalen Erhöhung der Transportgebühren über alle Kunden hinweg habe man ein "aufwandsbezogenes und gerechteres Modell" entwickelt. Die Strukturveränderung der Gebührenabrechnung sei eine notwendige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Bei den zahlreichen Rechenbeispielen dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass KNV die Kommissionsgebühr um mehr als 30 Prozent gesenkt habe. "Wir haben ein faires Modell entwickelt, das sich stärker an den aufwandsbezogenen Kostenstrukturen orientiert. Das bedeutet, dass die Buchhändler davon profitieren, die die täglichen Warenströme bündeln. Ihnen kommt die Senkung der Kommissionsgebühr für Verlagsbeischlüsse zugute", heißt es abschließend.