Preisfindungsaktion

Keine Abmahnung für Berlin Story Verlag

20. Februar 2012
von Börsenblatt
Der Berlin Story Verlag hatte auf seiner Website seine Leser aufgefordert, selbst zu entscheiden, ob und wie viel sie für ein E-Book bezahlen wollen - ein Experiment, das mit der Preisbindung nicht vereinbar ist, worüber die Preisbindungstreuhänder den Verlag informierten. Nachdem im Blog des Verlags sogar vom Verbot des Buches die Rede ist, nehmen die Preisbindungstreuhänder nun Stellung.

"Wir haben den Berlin Story Verlag nicht abgemahnt und ihm auch nichts verboten (Anwälte können gar nichts verbieten, das können in einem Rechtsstaat nur die Gerichte). Demgemäß haben wir den Verlag auch nur darauf hingewiesen, dass sein Modell der Preisfestsetzung durch den Käufer nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Schließlich wäre der Verlag Gefahr gelaufen, von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden", heißt es in der Stellungnahme der Preisbindungstreuhänder-Kanzlei Fuhrmann Wallenfels (Wiesbaden).

Auch seien dem Verlag keine Kosten durch unser Schreiben entstanden. Die Aufklärung über die Buchpreisbindung gehöre nun einmal zu unseren Aufgaben als von den Verlagen eingesetzte Anwälte: "Wer E-Books verschenken will, kann dies jederzeit ohne Probleme tun. Wer aber als Verlag E-Books verkaufen will, muss gesetzlich einen Preis festsetzen".

Hier geht es zum Blog des Berlin Story Verlags.