EU-Kommission will Acta prüfen lassen

"Fakten sollen die Diskussion bestimmen"

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Die EU-Kommission will das umstrittene, internationale Urheberrechtsabkommen Acta dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur unabhängigen Überprüfung vorlegen. Das kündigt EU-Handelskommissar Karel de Gucht heute an.

Der EuGH soll vor allem prüfen, so de Gucht, "ob Acta in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist". De Gucht vertritt die Auffassung, die Kommission trage die Verantwortung dafür, dass den nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit umfassende und detaillierte Informationen zu dem Abkommen vorliegen. Es müssten nun "Fakten die Diskussion bestimmen, nicht Fehlinformationen oder Gerüchte".

Dieser Schritt soll die bestehenden Unsicherheiten klären. Zwar verstehe de Gucht die Sorge der Bürger um eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit, des Datenschutzes sowie des gesitigen Eigentums. Andererseits betont er in der Pressemitteilung seine Auffassung, dass Acta keine, in der Europäischen Union noch nicht existierenden, neuen Regelungen enthalte. Das Abkommen solle lediglich die Durchsetzung bestehenden Rechts vereinfachen. Der Handelskommissar geht davon aus, dass der Ratifizierungsprozess so lange ruht, bis das Urteil des EuGH vorliegt.

Die Bundesregierung hatte aufgrund von Bedenken der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Unterzeichnung des Acta-Abkommens auf Eis gelegt. Die Deutsche Content Allianz, zu der auch der Börsenverein gehört, hatte die Bundesregierung noch vor wenigen Tagen dazu aufgefordert, den Pakt "unverzüglich" zu unterschreiben.