Verbraucherschutz im Internet

Bundestag verabschiedet "Buttonlösung" gegen Abofallen

2. März 2012
von Börsenblatt
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet beschlossen. Die Unternehmen werden verpflichtet, die Kunden mit einem Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf ihre Zahlungspflichten hinzuweisen.   

"Das Gesetz nutzt und hilft den Verbrauchern", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) heute im Bundestag. Mehr als fünf Millionen Menschen seien bisher von den Kostenfallen betroffen gewesen, da die Schutzmechanismen nicht ausreichend gewesen seien.

Damit soll mit dem neuen Gesetz Schluss ein: Demnach kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn sich der Kunde aktiv zu einer Zahlung verpflichtet. Hierzu muss im Internet eine gut lesbare Schaltfläche (Button) mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat.

Der Branchenverband bvh begrüßte die Initiative, jedoch hätte der Verbraucher beim Onlline-Handel auch "ohne Buttonlösung schon jetzt weitreichende Rechte". Deshalb wäre das Gesetz für den Handel "überflüssig". Der Kunde sei etwa durch die Preisangabenverordnung und dem vierzehntägigen uneingeschränkten Widerrufs- und Rückgaberecht ausreichend geschützt. Die Buttonlösung wäre eher dafür geeignet, um gegen unseröse Anbieter vorzugehen.