Die Hamburger rufen Verlage zur Teilnahme am Wettbewerb auf. Diese werden gebeten, 17 kostenlose Exemplare eines Roman-Erstlings aus diesem Jahr für die Jury-Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Benötigt wird zudem, so die Ausschreibung, eine kurze schriftliche Bestätigung, dass es sich um den ersten Roman des Autors handelt. Um auch Titel des Herbstprogramms berücksichtigen zu können, endet die Bewerbungsfrist erst am 26. Oktober. Das Literaturhaus bittet aber, die Texte so früh wie möglich einzureichen (auch Fahnen oder Leseexemplare).
BOD-Romane im Selbstverlag können nicht am Wettbewerb teilnehmen. Der Roman darf außerdem nicht durch einen Zuschuss des Autors finanziert worden sein, ebenso sind Eigenbewerbungen ausgeschlossen.
Anfang Dezember entscheidet die Jury, die sich aus Mitgliedern des Literaturhaus-Vereins zusammensetzt, über den Preisträger, der im Januar des kommenden Jahres in einer feierlichen öffentlichen Preisverleihung geehrt wird.
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