Urheberrecht

ACTA: BVDW fordert verständliches Urheberrecht

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Das Urheberrechts-Abkommen ACTA sollte für den Nutzer auch "ohne Jurastudium" verständlich sein, findet der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) - und fordert Nachbesserungen.

Der BVDW begrüßt die aktuelle politische Debatte zur Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Welt und unterstützt die Grundsatzentscheidung, schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen auch im Internet weiterhin konsequent zu verfolgen. Aber: "Die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ACTA lassen zu viel Interpretationsraum. Was wir stattdessen brauchen, ist ein für die Nutzer verständliches Urheberrecht", sagt Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident.

Der BVDW kritisiert, dass ACTA weiter den umstrittenen Ansatz propagiert, die Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Dabei bestehe die Gefahr, dass rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden: "Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind", betont Ehrlich.

Acta werfe außerdem datenschutzrechtliche Fragen auf, denn das Vertragswerk stelle je nach Auslegung die wichtige Neutralität von technischen Dienstleistern im Netz in Frage.

Anstelle einer einseitigen Debatte über eine verschärfte Durchsetzung des Urheberrechts sollte eine breiter angelegte Debatte über die grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts zur Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt geführt werden. "So muss etwa das aktuelle Mediennutzungsverhalten der Verbraucher in Sozialen Netzwerken als gesellschaftliche Veränderung und damit auch Veränderung des Rechtsempfindens berücksichtigt werden", findet der Vizepräsident.